Pensionszusage
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kurz und knapp: Die Pensionszusage (bzw. Direktzusage) ist die klassische Betriebsrente, die in der Vergangenheit häufig von Großkonzernen getätigt wurde. Hier gibt es keinen Dritten. Zusage, Einzahlung und Leistung geschehen nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gestaltungsmöglichkeiten
Arbeitgeber können diese Art der Altersvorsorge entweder nur auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beschränken (bspw. nur auf Manager) oder an das gesamte Personal zahlen. Außerdem müssen bei einer Pensionszusage auch nicht unbedingt nur Renten gezahlt werden; es können bspw. auch Kapitalleistungen sein.
Beiträge und Leistung
Sie können bei diesem Durchführungsweg völlig flexibel eingezahlt werden. Es gibt also keine vorgeschriebene Höhe oder Zeitpunkte. Eine Riester-Förderung ist hier nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt bei Eintritt in das Rentenalter, im Todesfall an die Hinterbliebenen oder im Falle der Berufsunfähigkeit (begrenzte Dauer).
Pensionszusage
Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf die Pensionszusage?
Wer finanziert die Beiträge?
Zahlt das Unternehmen selbst die Rente?
